Dieser Kaperbreif bevollmächtigt den Kapitän XY des Schiffes XY, Schiffe Schwarzer Beinflussungsmagie Länder zu Kapern oder zu Versänken da dies laut Sidnaltäsischem Gesetz verboten ist. Hierzu werden derzeit gezählt.
-Schiffe unter Flaggen von Ländern die Beherschungsmagie ausüben -Schiffe unter Flaggen von Ländern die Necromantie ausüben -Schiffe unter Flaggen von Ländern gegen die Sidnalta Krieg führt
Der Kapitän und seine Bestatzung sind als Freibeuter zu behandeln und so zu Richten. Der Anteil der an Sidnalta zu Bezahlen ist beträgt 12% der Prise jedes gekaperten Schiffes der oben aufgeführten Parteien. So wie der Einsatz in der Sidnaltäsischen Flotte unter Sidnaltäsischer Flagge im Kriegsfall bis der Krieg beendet wird. Dem Kaptän und seiner Crew wird jederzeit Asyl gewehrt und er darf jederzeit die Häfen Sidnaltas anfahren ohne die Gebühr für das Ankern in Sidnaltäsischen Häfen bezahlen zu müssen. Das Ankern in anderen nicht Häfen die nicht zu den oben erwähnten Parteien gehören oder Reparaturen am Schiff dürfen von den 12% Prisengeld an Sidnalta bezahlt werden.
Vertragsbruch wird mit dem Tod der gesamten Crew bestraft durch Kielhohlen.
Für die Kaperung von Schiffen die nicht unter den Flaggen der oben erwähnten Parteien gehören übernimmt die „Republik des 1.Sidnaltäsischen Königreich vereinter Seeleute“ keine Haftung und wird als Vertragsbruch gewertet.
Unterschrift des Amtierenden Admirals Unterschrift des Amtieren Ratsvorsitzenden des Sidnaltäsischen Senats