-Diebstahl, Raub oder Betrug an Sidnaltesen :8-40Peitschenhiebe. -Diebstahl, Raub oder Betrug nicht Sidnaltesen : 8 Peitschenhiebe und in die Heimat ausliefern. -Mord an Sidnaltesen: 40 Peitschenhiebe, nach erhohlung Kielholen bis zum Tod. -Mord an nicht Sidnaltesen :Ergründung der Tat 20 Peitschenhiebe und Auslieferung an das Heimatland. -Beeinflussungsmagie verbot auf der Insel. Je nach Schwere der Tat, allgemein jeden, zwischen 5-50 Peitschenhiebe oder Kielholen je nach der Tad bis zum Tod.
>Es gilt zu beachten das ein zu Tode verurteilter nach dem 3 Kielhohlen Freigesprochen wird. (Um auch im Landesinneren Kielhohlen zu können sind an den Flüßen und sehen Anlege erichtet worden um Kielhohlen zu können.)
>Allternativ darf der Richter den Angeklagten auch Versklaven und in die Mienen schicken lassen, dieses Urteil wird beforzugt.
Alle anderen Straftaten werden mit oben aufgeführten Starftaten abgeglichen und dem entsprechend bestrafft.